Unsichtbare Zahnspangen zur Korrektur von Kieferfehlstellungen in Klagenfurt-Viktring

 

Ordination Dr. Springer in Klagenfurt-Viktring

Um gesundheitliche Probleme im Erwachsenenalter zu verhindern, sollten ausgeprägte Kieferfehlstellungen (Engstand, frontal offener Biss, vorstehender oder zurückliegender Unterkiefer) möglichst schon in jungen Jahren mit einer Zahnspange behandelt werden. Zu spät dafür ist es aber nie, denn es gibt auch im Erwachsenenalter noch die Möglichkeit, korrigierend einzugreifen.

Herausnehmbare und festsitzende Zahnspangen

Prinzipiell unterscheidet man zwischen festsitzenden und herausnehmbaren Zahnspangen. Bei ersteren handelt es sich um Apparaturen, bestehend aus Brackets (Halteplättchen) und einem Behandlungsbogen, der an den Brackets fixiert wird. Er sorgt für die Zahnbewegung. Mit festsitzenden Zahnspangen kann man nahezu alle Zahnfehlstellungen korrigieren und vor allem auch die Zahnwurzeln bewegen. Demgegenüber kommen herausnehmbare Spangen (aktive Platten, Aktivatoren, Oberkieferbügel) nur bei leichten Fehlstellungen im Kindes- und Jugendalter zum Einsatz. Bei entsprechendem Schweregrad (wird in der Praxis ermittelt) kann eine Gratis-Zahnspange beantragt werden.

Unsichtbare Zahnspangen

Für Erwachsene gibt es zudem die Möglichkeit einer diskreten und für Außenstehende unsichtbaren Zahnkorrektur mittels innenanliegender Spange. Der korrigierende Draht wird dabei über innenanliegende Brackets geführt. Alternativ können auch transparente Schienen, so genannte Aligner, für die Kieferkorrektur herangezogen werden. Sie sollten vom Patienten möglichst durchgehend getragen und in regelmäßigen Abständen gewechselt werden. In einem Gespräch in meiner Praxis in Klagenfurt-Viktring informiere ich Sie über alle Möglichkeiten der Zahn- und Kieferkorrektur durch (unsichtbare) Zahnspangen. Rufen Sie bitte an, um einen Termin zu vereinbaren!

Kosten für eine kieferorthopädische festsitzende Behandlung:

1. Behandlungsjahr: 2416€
2. Behandlungsjahr: 2000€
3. Behandlungsjahr: 2000€

Bei IOTN (Einstufung des Schwerdegrades der Zahnfehlstellung) Grad 3., 4. oder 5. Ist eine Rückerstattung von den Krankenkassen bis zu 1782€ im 1. Behandlungsjahr, 990€ im 2. Behandlungsjahr und 1188€ im 3. Behandlungsjahr möglich.

 

Um eine individuelle Kostenaufstellung zu erhalten, machen Sie bitte einen kieferorthopädischen Beratungstermin in unserer Ordination aus.